KFZ Zulassung

Anmeldegebühren:

Kosten

      • Behördenanteil: 119,80 Euro
      • Bearbeitungsleistung: 54,70 Euro
      • Abfrage Zentrales Melderegister: 1,10 Euro
      • Begutachtungsplakette: 1,90 Euro
      • Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
        • Pkw und Lkw: 23 Euro
        • Motorrad: 13 Euro
        • Motorfahrrad: 8,50 Euro
        • Anhänger: 11,50 Euro
        • Zugmaschine: 11,50 Euro
      • Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins: 25,60 Euro 


Insgesamt für einen PKW 177,50 Euro + 23 Euro für die Kennzeichen.


Stand: November 2022 - Angaben ohne Gewähr, Änderungen jederzeit möglich.

Unterlagen zur Anmeldung bei der Zulassungsstelle

Erforderliche Unterlagen
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
  • Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Privaten):
    • Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle (Die Kosten werden an die Antragstellerin/den Antragsteller weiterverrechnet.)
  • Versicherungsbestätigung
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Bei erstmaliger Zulassung:
      • Typenschein oder
      • Einzelgenehmigung oder
      • Nachweis für die Zulassung oder
      • Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
      • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
  • Bei neuerlicher Zulassung:
    • Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsmaklerin/einen Versicherungsmakler)
  • Personen unter 18 Jahren: zusätzlich
    • Vollmacht der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
    • Bestätigung der Meldung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten im Original
    • Amtlicher Lichtbildausweis der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten in Kopie
    • Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
      • von der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht betroffen sind:
        • Ab 15 Jahren: Zulassung Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Invalidenkraftfahrzeuge,
        • Ab 16 Jahren: Zulassung Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, Transportkarren, Einachszugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge,
        • Ab 17 Jahren: Zulassung Fahrzeuge der Klassen M1N1 (d.h. PKW bis 3,5 t, Kombinationskraftwagen und Klein-LKW bis 3,5 t)
        • Behinderte Minderjährige generell
  • Bei Anmeldung eines Neuwagens: zusätzlich
    • Eintrag der Eigentümerin/des Eigentümers im Typenschein oder
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht
  • Bei Gebrauchtwagenanmeldung: zusätzlich
    • Gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Persönliche Erklärung der Vorbesitzerin/des Vorbesitzers bei der Zulassungsstelle oder
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht oder
    • Eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil, gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsbeschluss, Zustimmungserklärung der/des zur Vertretung des Nachlasses Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung
  • Bei Leasing: zusätzlich
    • Leasingbestätigung
  • Bei Firmenwagen: zusätzlich
    • Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
    • Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
    • Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen
  • Bei Eigenimport: zusätzlich
  • Bei Bedenken wegen der Echtheit der Unterschriften: eventuell
    • Beglaubigung oder
    • Bestätigung durch die Behörde, durch den ÖAMTC bzw. ARBÖ oder
    • Vermittlungsstampiglie einer Kfz-Händlerin/eines Kfz-Händlers